Nach 45 Arbeitsjahren ohne Abschlag in Pension
Wer 45 Jahre bzw. 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet hat, soll künftig ohne Abschläge in Pension gehen dürfen – und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter in den Ruhestand geht.
Für die Betroffenen bedeutet das deutlich höhere Pensionszahlungen.
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