AK: Abfertigungskassen: Hohe Verwaltungskosten
Mit steigendem Abfertigungsvermögen steigt bei den Mitarbeitervorsorgekassen die Berechnungsgrundlage für die unter dem Titel „Vermögensverwaltung“ verrechenbaren Kosten. Die real anfallenden Kosten für Vermögensverwaltung sind in den letzten Jahren bei weitem nicht so stark gestiegen wie das bei den Kassen liegende Abfertigungsvermögen.
Das hat zur Folge: Von den (ohnehin niedrigen) Veranlagungserträgen landet zu wenig auf den Konten der ArbeitnehmerInnen und zu viel bei den Eigentümern der Kassen, weil den ArbeitnehmerInnen viel zu hohe „Verwaltungskosten“ in Rechnung gestellt werden.
Die AK fordert daher: Die im Gesetz fixierten Obergrenzen für die Verrechnung von Verwaltungskosten müssen erheblich reduziert werden. Damit bei den ArbeitnehmerInnen mehr ankommt.