BAWAG P.S.K. Fusion - Auswirkungen auf den Betriebsrat - unisono-Betriebsvereinbarung abgeschlossen

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    Die Fusion von BAWAG und P.S.K. erfolgt mit 1.10.2005.
    Wie bereits berichtet behalten Sie bei der Fusion alle Rechte aus Ihrem Dienstverhältnis zur BAWAG, Ihr Dienstvertrag wird mit allen Rechten und Pflichten von der neuen Bank übernommen. Alle Betriebsvereinbarungen, die bisher für Sie gegolten haben, gelten für Sie weiter.

Die Fusion von BAWAG und P.S.K. erfolgt mit 1.10.2005.
Wie bereits berichtet behalten Sie bei der Fusion alle Rechte aus Ihrem Dienstverhältnis zur BAWAG, Ihr Dienstvertrag wird mit allen Rechten und Pflichten von der neuen Bank übernommen. Alle Betriebsvereinbarungen, die bisher für Sie gegolten haben, gelten für Sie weiter.

Auswirkungen auf den Betriebsrat
Durch die Fusion entsteht arbeitsrechtlich ein neuer Betrieb. Das hat zur Folge, dass die bisherigen Betriebsräte der BAWAG Wien und der P.S.K. für eine Übergangszeit von max. einem Jahr einen einheitlichen Betriebsrat bilden, der dann alle MitarbeiterInnen der BAWAG P.S.K. vertritt. Dann müssen Neuwahlen stattfinden. Die BR-Körperschaften in den Bundesländern bleiben davon unberührt.
Ebenso muss auf Ebene des Zentralbetriebsrates ein einheitlicher Zentralbetriebsrat für max. ein Jahr gebildet werden. Nach seiner Konstituierung kann der Zentralbetriebsrat Betriebsvereinbarungen abschließen, die für alle MitarbeiterInnen der BAWAG P.S.K. gelten, also sowohl für Angestellte wie Bundesbedienstete, für ehemalige BAWAG oder P.S.K.-MitarbeiterInnen und Neueintritte.

unisono-Betriebsvereinbarung abgeschlossen
Da wir als BAWAG Betriebsrat die Umsetzung der Gehaltsharmonisierung unisono für Sie jedenfalls mit 1.1.2006 umsetzten wollen, haben wir die Betriebsvereinbarung zu unisono noch mit 29.September 2005 mit der Geschäftsführung abgeschlossen. Damit sichern wir für Sie folgende Vorteile, die sich durch die Umstellung auf 14 Bezüge ergeben:
• Sicherheit bei Sonderzahlungen (bisherige Elemente werden eingebaut bzw. umgelegt)
• Steuervorteile durch Jahressechstel-Begünstigung
• Vorteil bei Überstunden durch Erhöhung der Berechnungsgrundlage
• Pensionsvorteile durch Erhöhung der Pensionsberechnungsbasis bei Pensionskasse und ASVG-Pension

Eine detaillierte Information ist dazu in Vorbereitung bzw. finden dazu Betriebsversammlungen statt.
Wir freuen uns, dass dieser Schritt noch rechtzeitig gelungen ist und stehen Ihnen auch in unserem neuen Unternehmen für Ihre Fragen zu unsiono, zur Fusion oder zu anderen Themen weiterhin gerne zur Verfügung.

Mit kollegialen Grüßen
Ihr BAWAG-Zentralbetriebsrat
gez. Streibel-Zarfl gez. Jakubovits gez. Pröll

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