Neue Kollektivunfallversicherung für Dienstwege erreicht!
Parallel zu unisono wurde von Seiten des BAWAG Betriebsrates auch eine Angleichung der Bedingungen der Kollektivunfallversicherung für die MitarbeiterInnen von BAWAG und P.S.K. gefordert.
Parallel zu unisono wurde von Seiten des BAWAG Betriebsrates auch eine Angleichung der Bedingungen der Kollektivunfallversicherung für die MitarbeiterInnen von BAWAG und P.S.K. gefordert.
In den Gesprächen mit dem Bereich Personal und der Geschäftsleitung konnte nicht nur eine Anpassung sondern eine wesentliche Leistungssteigerung auf diesem Gebiet erreicht werden.
Die wichtigsten Neuerungen:
• Von der neuen Kollektivunfallversicherung sind erstmals alle MitarbeiterInnen der BAWAG und P.S.K. erfasst, die bisher erforderliche Meldepflicht entfällt, der Versicherungsschutz entsteht automatisch.
• Erfasst sind Unfälle auf Dienstreisen (das sind Dienstverrichtungen außerhalb des Dienstortes) und Dienstwegen (das sind Dienstverrichtungen außerhalb der Arbeitsstätte, jedoch innerhalb des Dienstortes). Damit sind nun auch die Wege zwischen den einzelnen Arbeitsstätten, z.B. in Wien zwischen Wohllebengasse und Buchengasse, erfasst.
• Die Versicherungssummen wurden erhöht.
Die neue Versicherung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Nähere Informationen dazu finden Sie in der Lotus Notes Kachel „BAWAG P.S.K. Informationen im Ordner „Rundschreiben des Betriebsrates 2005“.