Arbeitsmarktpaket

Am 30. Oktober hielt die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern den lange geplanten Arbeitsmarktgipfel ab. Hier die wichtigsten Ergebnisse - zusammengefasst von der GPA-djp: 

Mehr Fairness bei All-in-Verträgen

Erfolg: Arbeitsrechtspaket bringt Maßnahmen gegen unfaire Vertragsklauseln        

Durch die Verankerung der Bestimmungen gegen unfaire Vertragsklauseln sind in dem von der Regierung vereinbarten Arbeitsmarktpaket deutliche Verbesserungen fixiert worden, insbesondere für Angestellte. Das ist ein großer Erfolg für die GPA-djp, die seit Jahren auf die Beseitigung unfairer Vertragsklauseln drängt.

Missbrauch bei All-in-Verträgen abstellen

Gerade im Bereich der All-in Verträge setzt sich die GPA-djp seit langem gegen Missbrauch ein. Künftig muss in All-in-Verträgen der Grundlohn/das Grundgehalt für die Normalarbeitszeit klar ausgewiesen sein. Die verpflichtende Transparenz macht es möglich, auszurechnen, wie Mehrarbeitsstunden durch eine Überzahlung gedeckt sind. Wir werden auch allen ArbeitnehmerInnen, die schon All-in Verträge unterzeichnet haben, zum Inkrafttreten der neuen Regelung einen All-in Rechner zur Verfügung stellen, um einfach das Ausmaß der durch den Vertrag abgedeckten Mehrarbeit auszurechnen.

Weitere Verbesserungen im Arbeitsrecht

Informationsrecht für Teilzeitbeschäftigte: Plant ein Unternehmen eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß auszuschreiben, so hat es diese Stelle auch seinen Teilzeitbeschäftigten anzubieten.

Konkurrenzklauseln: Die Entgeltgrenze für die Zulässigkeit von Konkurrenzklauseln wird angehoben von 2.754 auf 3.240 Euro (Werte für das Jahr 2016). Eine Konkurrenzklausel muss vereinbart sein und darf so wie bisher bis maximal 1 Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirken.

Ausbildungskostenrückersatz: Die Rückforderungsfrist wird von fünf auf vier Jahre reduziert. Der Rückerstattungsbetrag wird dabei - gerechnet ab dem Ende der erfolgreich absolvierten Ausbildung - zwingend nach Monaten aliquotiert.

Rechtsanspruch auf schriftliche Lohnabrechnung: Künftig gibt es einen Rechtsanspruch auf Übermittlung einer schriftlichen Lohnabrechnung sowie auf Aushändigung einer Kopie zur Anmeldung zur Sozialversicherung.

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