Verbesserungen bei der Pflegefreistellung
Am 6.12. hat der Nationalrat eine Änderung des Urlaubsgesetzes beschlossen.
Beim Anspruch auf Pflegefreistellung werden nun auch Patchwork-Familien und nicht bei ihren Kindern lebende Eltern berücksichtigt. Weiters wird klargestellt, dass für die Begleitung von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ins Spital eine Pflegefreistellung gebührt.
Die Änderung wird mit 1.1.2013 wirksam.
Genauere Informationen finden Sie auf der Seite der Arbeiterkammer:
http://www.arbeiterkammer.at/online/pflegefreistellung-3227.html
Ebenfalls gute Informationen gibt es auf der help.gv.at Seite:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/49/Seite.490702.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/49/Seite.490703.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/49/Seite.490704.html