Verbesserungen bei der Pflegefreistellung

  • Pflegefreistellung ©Jörn Buchheim - Fotolia

Am 6.12. hat der Nationalrat eine Änderung des Urlaubsgesetzes beschlossen.

Beim Anspruch auf Pflegefreistellung werden nun auch Patchwork-Familien und nicht bei ihren Kindern lebende Eltern berücksichtigt. Weiters wird klargestellt, dass für die Begleitung von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ins Spital eine Pflegefreistellung gebührt.

Die Änderung wird mit 1.1.2013 wirksam.

Genauere Informationen finden Sie auf der Seite der Arbeiterkammer:

http://www.arbeiterkammer.at/online/pflegefreistellung-3227.html

 

Ebenfalls gute Informationen gibt es auf der help.gv.at Seite:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/49/Seite.490702.html

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/49/Seite.490703.html

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/49/Seite.490704.html 

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