Verfassungsgerichtshof bestätigt “Nein zur Sonntagsöffnung” im Handel

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) nimmt das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, in dem bestätigt wird, dass das Verbot der Sonntagsöffnung nicht verfassungswidrig ist, mit Erleichterung zur Kenntnis: „Weil es unsere Position bestätigt, dass die vorhandenen, mit den Sozialpartnern verantwortungsvoll erarbeiteten Regelungen völlig ausreichend sind", wie Vorsitzender Wolfgang Katzian erklärt.

Der Spruch des Verfassungsgerichtshofes sei nicht nur ein gutes Signal für die rund 500.000 Beschäftigten im Handel so Katzian weiter: „Das Urteil legt im Grundsatz fest, dass die Sonntagsruhe für alle ArbeitnehmerInnen, egal in welcher Branche, gilt. Auch das ist eine Bestätigung für unsere Vorgangsweise, Ausnahmen von den Bestimmungen der Sonntagsruhe nur in begründeten Ausnahmen zuzustimmen."

Die GPA-djp habe sich nie gesellschaftspolitischen Veränderungen verschlossen, hält Katzian abschließend fest: „Diesem Kurs bleiben wir auch in Zukunft treu, das bedeutet, dass wir uns weiterhin sorgfältig und ausführlich mit Fragen der Öffnungszeiten beschäftigen werden. Über allem wird aber immer die Frage stehen, ob ein geänderter Bedarf den Eingriff in die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so wichtige Sonntagsruhe rechtfertigt."

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