Die Sozialversicherungs-Werte 2012

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Mit 1. 1. 2012 gelten folgende Beträge in der Sozialversicherung:

Geringfügigkeitsgrenze

€ 376,26 brutto pro Monat
€ 28,89 pro Tag

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage

für die Sozialversicherung:
4.230 Euro brutto.

Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe:

515 Euro für den Partner; 257,50 Euro für Personen mit Unterhalt.

Pensionserhöhung

Die Pensionen werden mit 1. Jänner 2012 wie folgt erhöht:

+ bis 3.300 Euro um 2,7 %

+ über 3.300 Euro bis 5.940 Euro zwischen 2,7 % und 1,5 % (wird eingeschliffen - je niedriger die Pension, desto größer die Erhöhung)

+ über 5.940 Euro: 1,5 %

Richtsätze für Ausgleichszulagen

Die Richtsätze betragen ab 1.01.2012 :

Alters- und Invaliditätspensionen

für Alleinstehende € 814,82
für Ehepaare € 1.221,68
Erhöhung für jedes Kind € 125,72

Witwen- und Witwerpensionen

€ 814,82

Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr

Halbwaisen € 299,70
Vollwaisen € 450

Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr

Halbwaisen € 532,56
Vollwaisen € 814,82

Höchstbemessungsgrundlage

auf Basis der „besten 24 Jahre": € 3.675,13

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension:

pro Monat dürfen Sie 376,26 Euro brutto dazu verdienen.

Pensionsvorschuss:

für die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise Invaliditätspension beträgt er 34,67 Euro täglich, für die Alterspension beträgt er 37,93 Euro täglich.

Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung

Euro 961,49
im Pensionskonto wird gutgeschrieben: Euro 1.570,35

Rezeptgebühr:

5,15 Euro

Service-Entgelt für die e-card

€ 10 pro Kalenderjahr

Krankenversicherung für kinderlose Partner:

3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.

Selbstversicherung in der Krankenversicherung:

grundsätzlicher Monatsbeitrag 359,64 Euro, kann auf Antrag herabgesetzt werden.

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:

pro Monat 53,10 Euro.

Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe

mindestens 28,20 Euro, bei Sehbehelfen 84,60 Euro.

Monatliches Kinderbetreuungsgeld

Für Geburten ab dem 1.1.2010.

Kinderbetreuungsgeld:
(Grundbetrag täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte eines Elternteils den Grenzbetrag von jährlich € 16.200,- nicht übersteigt)

* bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten
(+ 6 Monate bei Teilung mit Partner)......... 14,53 Euro

* bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten
(+ 4 Monate bei Teilung mit Partner)......... 20,80 Euro

* bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten
(+ 3 Monate bei Teilung mit Partner)......... 26,60 Euro

* bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten
(+ 2 Monate bei Teilung mit Partner)......... 33 Euro

bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld um 50% für jedes weitere Kind.

einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
* 80% des Wochengeldes bzw. 80% des durchschnittlichen Monatsbezugs, höchstens 66 Euro täglich bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit dem Partner)
* Zuverdienstgrenze:
6.100 Euro - d.h. pro Bezugsmonat nicht mehr als 376 Euro.

Zuschuss
täglich 6,06 Euro, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grenzbetrag von jährlich 16.200 Euro nicht übersteigt.

Beihilfe
Für Geburten ab 01.01.2010:
Wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des/der Beziehers/Bezieherin den Grenzbetrag von jährlich 6.100 Euro nicht übersteigt und bei der/dem PartnerIn € 16.200

Das Pflegegeld beträgt:

•  bei Stufe 1: 154,20 Euro;
•  bei Stufe 2: 284,30 Euro;
•· bei Stufe 3: 442,90 Euro;
•· bei Stufe 4: 664,30 Euro;
•· bei Stufe 5: 902,30 Euro,
•· bei Stufe 6: 1.260,00 Euro;
•· bei Stufe 7: 1.655,80 Euro

 

Quelle: Arbeiterkammer Wien www.arbeiterkammer.at

 

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