Die Sozialversicherungs-Werte 2012
Mit 1. 1. 2012 gelten folgende Beträge in der Sozialversicherung:
Geringfügigkeitsgrenze
€ 376,26 brutto pro Monat
€ 28,89 pro Tag
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage
für die Sozialversicherung:
4.230 Euro brutto.
Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe:
515 Euro für den Partner; 257,50 Euro für Personen mit Unterhalt.
Pensionserhöhung
Die Pensionen werden mit 1. Jänner 2012 wie folgt erhöht:
+ bis 3.300 Euro um 2,7 %
+ über 3.300 Euro bis 5.940 Euro zwischen 2,7 % und 1,5 % (wird eingeschliffen - je niedriger die Pension, desto größer die Erhöhung)
+ über 5.940 Euro: 1,5 %
Richtsätze für Ausgleichszulagen
Die Richtsätze betragen ab 1.01.2012 :
Alters- und Invaliditätspensionen
für Alleinstehende € 814,82
für Ehepaare € 1.221,68
Erhöhung für jedes Kind € 125,72
Witwen- und Witwerpensionen
€ 814,82
Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr
Halbwaisen € 299,70
Vollwaisen € 450
Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr
Halbwaisen € 532,56
Vollwaisen € 814,82
Höchstbemessungsgrundlage
auf Basis der „besten 24 Jahre": € 3.675,13
Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension:
pro Monat dürfen Sie 376,26 Euro brutto dazu verdienen.
Pensionsvorschuss:
für die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise Invaliditätspension beträgt er 34,67 Euro täglich, für die Alterspension beträgt er 37,93 Euro täglich.
Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung
Euro 961,49
im Pensionskonto wird gutgeschrieben: Euro 1.570,35
Rezeptgebühr:
5,15 Euro
Service-Entgelt für die e-card
€ 10 pro Kalenderjahr
Krankenversicherung für kinderlose Partner:
3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung:
grundsätzlicher Monatsbeitrag 359,64 Euro, kann auf Antrag herabgesetzt werden.
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:
pro Monat 53,10 Euro.
Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe
mindestens 28,20 Euro, bei Sehbehelfen 84,60 Euro.
Monatliches Kinderbetreuungsgeld
Für Geburten ab dem 1.1.2010.
Kinderbetreuungsgeld:
(Grundbetrag täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte eines Elternteils den Grenzbetrag von jährlich € 16.200,- nicht übersteigt)
* bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten
(+ 6 Monate bei Teilung mit Partner)......... 14,53 Euro
* bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten
(+ 4 Monate bei Teilung mit Partner)......... 20,80 Euro
* bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten
(+ 3 Monate bei Teilung mit Partner)......... 26,60 Euro
* bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten
(+ 2 Monate bei Teilung mit Partner)......... 33 Euro
bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld um 50% für jedes weitere Kind.
einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
* 80% des Wochengeldes bzw. 80% des durchschnittlichen Monatsbezugs, höchstens 66 Euro täglich bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit dem Partner)
* Zuverdienstgrenze:
6.100 Euro - d.h. pro Bezugsmonat nicht mehr als 376 Euro.
Zuschuss
täglich 6,06 Euro, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grenzbetrag von jährlich 16.200 Euro nicht übersteigt.
Beihilfe
Für Geburten ab 01.01.2010:
Wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des/der Beziehers/Bezieherin den Grenzbetrag von jährlich 6.100 Euro nicht übersteigt und bei der/dem PartnerIn € 16.200
Das Pflegegeld beträgt:
• bei Stufe 1: 154,20 Euro;
• bei Stufe 2: 284,30 Euro;
•· bei Stufe 3: 442,90 Euro;
•· bei Stufe 4: 664,30 Euro;
•· bei Stufe 5: 902,30 Euro,
•· bei Stufe 6: 1.260,00 Euro;
•· bei Stufe 7: 1.655,80 Euro
Quelle: Arbeiterkammer Wien www.arbeiterkammer.at