Nachkauf von Schul- und Studienzeiten

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Wir möchten Ihnen die folgende Information zum Thema Schulzeitennachkauf der Arbeiterkammer zur Kenntnis bringen:

Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten soll ab 1. Jänner 2011 viel teurer werden. Viele Menschen fragen sich: Ist es sinnvoll, noch schnell einen Antrag zu stellen? Ein Nachkauf kann sich für Langzeitversicherte und Anwärter/-innen auf Korridorpension lohnen.

Durch die geplante Änderung beim Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wird der Nachkauf von einem Monat Schulzeit bis zu dreimal teurer, der Preis für ein Monat Studienzeit um 50 Prozent.

Im Hinblick auf das Pensionszugangsalter erscheint ein Nachkauf in zwei Fällen als sinnvoll:

  • Erstens für die Langzeitversichertenregelung („Hacklerpension") bis 31. Dezember 2013. Vor 1954 geborene Männer und vor 1959 geborene Frauen können bis Ende 2013 vor dem Erreichen von 65 bzw. 60 Lebensjahren in Pension gehen, wenn sie 45 bzw. 40 Beitragsjahre aufweisen. Wer diese Regelung in Anspruch nehmen will, aber die nötigen 40/45 Beitragsjahre nur durch Nachkauf von Schul- und Studienzeiten erreicht, für den lohnt sich ein Nachkauf.
  • Für den zweiten Fall, nämlich die Korridorpension (Pensionsantritt mit 62 Jahren), sind 37,5 Versicherungsjahre notwendig. Männer, die diese ohne Nachkauf von Schul- und Studienzeiten nicht erreichen, können erst später in Pension gehen. Auch hier kann sich also ein Nachkauf lohnen.

 Antrag bis voraussichtlich 31. Dezember 2010

Schul- und Studienzeiten können in Teilbeträgen gekauft und als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Ob daraus auch Vorteile bei der Pensionshöhe entstehen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Wer der Verteuerung - so sie tatsächlich in der vorgesehenen Weise kommt - entgehen möchte, muss bis voraussichtlich 31. Dezember 2010 einen Antrag auf Nachkauf stellen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens bei der PVA.

Der Antrag kann im Internet (https://www.sozialversicherung.at/pvaforms/f11/Antrag) online eingebracht werden oder Sie verwenden das Formular in unserer BR-Kachel in Lotus Notes im Ordner „Arbeitsrecht", das können Sie per E-Mail (pva-lsw@pva.sozvers.at), Fax (05  03  03-238 91), postalisch (Friedrich-Hillegeist-Straße 1, Postfach 1000, A-1021 Wien) oder persönlich einbringen. Der Antrag kann wieder zurückgezogen werden - oder man kann auch die Frist für die Einzahlung einfach verstreichen lassen.

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