ArbVG: Betriebliche Mitbestimmung bleibt auf Agenda
Die Novelle zum Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) wurde am Mittwoch mehrheitlich im Parlament beschlossen. Die Novelle bringt einige wichtige Verbesserungen, schmerzhaft ist aber, dass durch die Änderung des § 96 ArbVG, aus dem die "sonstigen leistungsbezogenen Prämien und Entgelte" in Zukunft herausfallen, den Betriebsratskörperschaften ein wichtiges Stück Mitbestimmung genommen wird. Anstelle einer notwendigen Betriebsvereinbarung sollen solche Prämien und Entgelte in Zukunft - so wie die Gewinnbeteiligung - nur noch mit freiwilliger Betriebsvereinbarung regelbar sein.
Änderungen konnten nicht verhindert werden
Trotz intensiver Bemühungen und öffentlicher Kritik konnten die Änderungen im § 96 nicht verhindert werden. Für die GPA-djp bleibt jedoch die betriebsrätliche Mitbestimmung bei der Einführung neuer Entgeltformen unter neuen rechtlichen Voraussetzungen weiter auf der politischen Agenda. Wir werden dabei den BetriebsrätInnen mit aller organisatorischen Kraft und rechtlichem Know-How zur Seite stehen. Die Unterstützung von tausenden BetriebsrätInnen und Beschäftigten gibt uns dafür wichtigen Rückhalt.
Verbesserungen bei Kündigung, Informations- und Beratungsrecht
Die Verbesserungen betreffen die Verlängerung der Anfechtungsfrist von Kündigungen auf zwei Wochen statt bislang einer Woche. Auch im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Information und dem Beratungsrecht des Betriebsrates konnte eine entscheidende Verbesserung erreicht werden. Wenn es in einem Betrieb eine Änderung der Struktur gibt, muss der Betriebsrat informiert werden. Weiters beinhaltet die Novelle den Ausbau der Mitbestimmung für den Jugendvertrauensrat. Auch bei den europäischen Betriebsräten wird es zu entscheidenden Verbesserungen kommen. So werden künftig bei Verletzungen der Rechte des europäischen Betriebsrates Verwaltungsstrafen ermöglicht. Auch werden europäische Betriebsräte künftig Anspruch auf Schulung haben.
Wir bedanken uns bei allen für die wirklich sensationelle Unterstützung unserer Aktivitäten gegen eine Aufweichung der betrieblichen Mitbestimmung.