Eingetragene Partnerschaft
Seit 1.1.2010 gilt das neue Gesetz über Eingetragene Partnerschaften, das es gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, ein der Ehe weitgehend nachgebildetes Rechtsverhältnis einzugehen.
Das EPG regelt die Rechte und Pflichten von gleichgeschlechtlichen Paaren, die eine eingetragene Partnerschaft (EP) eingehen, sowie die Eintragung dieser Partnerschaft und eine allfällige Auflösung. Die EP steht ausschließlich gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Die Angleichung an die Ehe wurde zum Teil durch gesetzliche Anordnung und Verweise, auf die für Ehegatten geltenden Bestimmungen, die sinngemäß nunmehr auch auf eingetragene Partnerschaften anzuwenden sind, und zum Teil durch eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen, die auch die arbeits- und sozialrechtlichen Materiengesetze betreffen, umgesetzt.
Im Zuge der Einführung der eingetragenen Partnerschaft wurden an die 77 Gesetze novelliert die auch das Arbeits- und Sozialrecht betreffen und die bisher Ehepartnern vorbehalten waren.
In der Zeitschrift AKTUELL der Arbeiterkammer (Ausgabe 5/2010) wurden die wichtigsten Auswirkungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts zusammengefasst. Die Zeitschrift können Sie auf der AK-Homepage unter http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=68&IP=55636&AD=0&REFP=5386 oder direkt hier im Anschluss an diesen Artikel herunterladen.