Neue Werte bei der Pendlerpauschale und beim Kilometergeld

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    Mit 1. Juli 2008 erfolgt eine Anhebung der Pendlerpauschale (§ 16 Abs. 6 EStG) und eine Anhebung des Kilometergeldes (Reisegebührenvorschrift 1955, §10 Abs. 3)

Mit 1. Juli 2008 erfolgt eine Anhebung der Pendlerpauschale (§ 16 Abs. 6 EStG) und eine Anhebung des Kilometergeldes (Reisegebührenvorschrift 1955, §10 Abs. 3)

Kleine Pendlerpauschale

20 - 40 km monatlich € 52,50 jährlich € 630,00
40 - 60 km monatlich € 103,50 jährlich € 1.242,00
über 60 km monatlich € 154,75 jährlich € 1.857,00

Große Pendlerpauschale

2 - 20 km monatlich € 28,50 jährlich € 342,00
20 - 40 km monatlich € 113,00 jährlich € 1.356,00
40 - 60 km monatlich € 196,75 jährlich € 2.361,00
über 60 km monatlich € 281,00 jährlich € 3.372,00

Negativsteuer im Zusammenhang mit der Erhöhung der Pendlerpauschale:
Für Arbeitnehmer, die auf Grund ihres geringen Einkommens unter die Besteuerungsgrenze fallen, wird für die Veranlagungsjahre 2008 und 2009 ein „Pendlerzuschlag“ eingeführt. Der Höchstbetrag der Negativsteuer im Bereich des Arbeitnehmerabsetzbetrages wird von derzeit € 110,- auf € 200,- jährlich angehoben.

Kilometergeld
€ 0,14 für Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis zu 250 cm³ je Fahrkilometer
€ 0,24 für Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm³ je Fahrkilometer
€ 0,42 für Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer.
Für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zuschlag von € 0,05 je Fahrkilometer.

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