Neue Beiträge in der Sozialversicherung 2008
Wir bringen einen Überblick über die neuen Werte bei Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen, Rezeptgebühren und vielem mehr.
Wir bringen einen Überblick über die neuen Werte bei Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen, Rezeptgebühren und vielem mehr.
Monatliche SV-Höchstbeitragsgrundlage: 3.930 € brutto.
Beitragssätze Angestellte zur SV
Krankenversicherung: 7,65% (davon 3,83% Dienstgeber)
Unfallversicherung: 1,40% (davon 1,40% Dienstgeber)
Pensionsversicherung: 22,8% (davon 12,55% Dienstgeber)
Arbeitslosenversicherung: 6,00% (daveon 3,00% Dienstgeber)
Geringfügigkeitsgrenze: 349,01 € brutto pro Monat.
Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz: 747 € brutto für Alleinstehende; 1.120,00 Euro brutto für Ehepaare; pro Kind zusätzlich 78,29 Euro brutto
Rezeptgebühr: 4,80 €
Pensionenserhöhung 2008:
Die Ausgleichszulage für Alleinstehende wird um 2,9% von 726,-- auf 747,-- erhöht
Der Familienrichtsatz steigt um 2,6% von 1.091,14 auf 1.120,--
Pensionen unter 747,-- werden um 1,7% erhöht
Pensionen von 747,-- bis 1.050,-- werdn um 21,-- erhöht (2,9% bis 2%)
Pensionen von 1.050,-- bis 1.700,-- werden um 2% erhöht
bis zu 2.161,-- Pension wird der Prozentsatz linear von 2% auf 1,7% reduziert
Pensionen über 2.161,-- werden pauschal um 36,75 erhöht.
Quelle GPA-DJP
Im Servicebereiches dieser Homepage finden Sie das aktuelle L1-Formular für die ArbeitnehmerInnenveranlagung