Neues im Jahr 2007

  • Euro_04.jpg ©
    Wir bringen einen Überblick über die neuen Werte bei Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen, Rezeptgebühren Kinderbetreuungsgeld und vielem mehr.

Wir bringen einen Überblick über die neuen Werte bei Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen, Rezeptgebühren Kinderbetreuungsgeld und vielem mehr.

Monatliche SV-Höchstbeitragsgrundlage: 3.840 € brutto.

Geringfügigkeitsgrenze: 341,16 € brutto pro Monat.

Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz: 726 € brutto für Alleinstehende; 1.091,14 Euro brutto für Ehepaare; pro Kind zusätzlich 76,09 Euro brutto (vorläufig)

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension: 341,16 € pro Monat

Selbstversicherung in der Krankenversicherung: grundsätzlicher Monatsbeitrag 319,61 Euro (kann auf Antrag herabgesetzt werden)

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: 48,14 € pro Monat

Rezeptgebühr: 4,70 €

Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe: mindestens 25,60 €, bei Sehbehelfen 76,80 €

Kinderbetreuungsgeld: 14,53 € täglich

Zuverdienstgrenze: 14.600,-- € jährlich

Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für AlleinerzieherInnen oder bei geringerem Partnereinkommen: täglich bis 6,06 €.Zuverdienstgrenze zum Zuschuss:j 5.200 € jährlich

Pensionen: Höchstbemessungsgrundlage bei Stichtag im Jahr 2007 (bei Basis "beste 19 Jahre"): 3.238,56 €

Pensionserhöhung: alle Pensionen bis zur Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage, das sind 1.920 €, werden um 1,6 Prozent erhöht. Alle höheren Pensionen werden um einen Fixbetrag von monatlich 30,72 € erhöht.

Einmalzahlung für PensionistInnen: Zusätzlich zu den Pensionserhöhungen gibt es gestaffelte Einmalzahlungen. Bei Pensionen bis insgesamt 1.380 € pro Person gebührt eine Einmalzahlung in Höhe von 60,00 € bei Pensionen bis 1.920 € in Höhe von 45,00 € und bei höheren Pensionen gebührt die Einmalzahlung in Höhe von 25,00 €




Quelle GMTN

Seite drucken